Der Betreiber des Geschäfts hat das Hausrecht und kann somit selbst entscheiden, ob die Nutzung von Seniorenmobilen gestattet ist. In der Regel spricht jedoch nichts dagegen, sofern es keine baulichen Gegebenheiten gibt, die dagegen sprechen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.